Donnerstag, 10. Mai 2012

Abmahnungen - Schlappe für Fachanwalt Sandhage

Erste Instanz: Fachanwalt Sandhage, Berlin, mahnte für Claudia Schneider, Wennigsen, mehrfach eine Münsterländer Sanitärfirma ab: (1) wegen falscher Paragraphenkette bei der Widerrufsbelehrung, (2) wegen unzulässiger Telefonnummerangabe; gab einfach keine Ruhe. Der Besuch des Internetshops der CS Bäder brachte unzureichende Verbraucherinformationen bei der Kreditvermittlung zum Vorschein, die nun (3) umgekehrt ebenfalls abgemahnt wurden. Darauf erhob RA Sandhage (4) negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hannover, woraufhin RA Wigger (5) Widerklage wegen der verbraucherrechtswidrigen Fehlinformationen bei der Kreditvermittlung erhob. Das LG Hannover wies die Klage des besagten Anwalts zu 93 % ab. Herzlichen Dank an die Landgerichtskammer, dass dem Abmahnunwesen einmal ein Riegel vorgeschoben wurde:

Die Adresse der Klägerin führte lediglich zu einem (von 3) Postkästen an diesem einfachen Wohnhaus, wo niemand öffnete und Geschäftigkeit nicht ersichtlich war.

Von hier aus betreibt die Abmahnfirma also ihre Geschäfte, nur dass niemand geöffnet hat.

Zweite Instanz: Auf die Berufung durch Schneider / Fachanwalt Sandhage erging unter dem 12.09.2012 folgender Beschluss durch das Oberlandesgericht Celle, 13 U 81/12:
"... erwägt der Senat, die gegen das Urteil der Zivilkammer 22 (2. KfH) des Landgerichts Hannover vom 25. April 2012 gerichtete Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen.
Die Klägerin hat Gelegenheit, bis zum 10. Oktober 2012 zu den nachstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen und ggf. aus Kostengründen ihre Berufung zurückzunehmen."

2 Kommentare:

  1. Ein Geschädigter10. Juni 2012 um 23:56

    Sehr geehrter Herr Wigger,
    warum ist es nicht möglich Schneider/Sandhage das Handwerk zu legen? Nachweislich wurden und werden zahllose Mitbewerber (soweit Frau Schneider überhaupt in einem entsprechenden Rahmen Umsätze erzielt) für Bagatellen abgemahnt (40-Euro-Klausel etc.). In unserem Fall hat es schon gereicht, dass ein Berliner Anwalt Sandhage/Schneider mitgeteilt hat, dass er unsere Interessen vertritt. Seitdem nie wieder etwas vom Abmahnduo gehört. Hat uns auch "nur" knapp 400 Euro gekostet. Es gibt scheinbar keine Möglichkeit den Rechtsmißbrauch fest zu stellen, da das Abmahnduo bei Erwiederung durch einen Anwalt nicht weiter vorgeht. Kosten für den eigenen Anwalt kann man scheinbar nicht einfordern - hierzu müsste der Rechtsmißbrauch nachgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit Frau Schneider ein wenig zu ärgern ist es bei Ihr Waren im Wert über 40 Euro zu kaufen und anschließend das Widerrufsrecht auszuüben. So bleibt sie zumindest auf den Versandkosten (Hin- und Rücksendung) sitzen. Wenn das alle Abgemahnten tun würden, würde es Frau Schneider sicherlich finanziell schon weh tun. Fraglich ist auch die Motivation, warum Frau Schneider in einem so großen Umfang abmahnen läßt. Eine Beauftragung wurde lt. unseres Anwalts von Frau Schneider wirklich erteilt. Man könnte fast annehmen, dass Sie finanziell vom Abmahnen profitiert. Der Anschein einer Briefkastenfirma untermauert dieses noch. Warum kann man gegen solche Wegelagerer nichts unternehmen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ein Geschädigter

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    1. Das Handwerk legen möchte ich denen auch. Wir sind aber kein totalitärer Staat und haben uns für die Freiheit entschieden, die judikativer Kontrolle unterfällt, wenn sie denn eingefordert wird. Sie müssen Ihren Groll daher in ein Verfahren wie dieses bündeln. Hinter den Kulissen - auch in diesem Fall - geht die Auseinandersetzung auf anderer Ebene weiter. Dass mit dem Profitieren haben Sie schon richtig erkannt. Offenbar verdient man mehr an der Abmahnung als am Produkt. ...

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