Donnerstag, 10. Mai 2012

Abmahnungen - Schlappe für Fachanwalt Sandhage

Erste Instanz: Fachanwalt Sandhage, Berlin, mahnte für Claudia Schneider, Wennigsen, mehrfach eine Münsterländer Sanitärfirma ab: (1) wegen falscher Paragraphenkette bei der Widerrufsbelehrung, (2) wegen unzulässiger Telefonnummerangabe; gab einfach keine Ruhe. Der Besuch des Internetshops der CS Bäder brachte unzureichende Verbraucherinformationen bei der Kreditvermittlung zum Vorschein, die nun (3) umgekehrt ebenfalls abgemahnt wurden. Darauf erhob RA Sandhage (4) negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hannover, woraufhin RA Wigger (5) Widerklage wegen der verbraucherrechtswidrigen Fehlinformationen bei der Kreditvermittlung erhob. Das LG Hannover wies die Klage des besagten Anwalts zu 93 % ab. Herzlichen Dank an die Landgerichtskammer, dass dem Abmahnunwesen einmal ein Riegel vorgeschoben wurde:

Die Adresse der Klägerin führte lediglich zu einem (von 3) Postkästen an diesem einfachen Wohnhaus, wo niemand öffnete und Geschäftigkeit nicht ersichtlich war.

Von hier aus betreibt die Abmahnfirma also ihre Geschäfte, nur dass niemand geöffnet hat.

Zweite Instanz: Auf die Berufung durch Schneider / Fachanwalt Sandhage erging unter dem 12.09.2012 folgender Beschluss durch das Oberlandesgericht Celle, 13 U 81/12:
"... erwägt der Senat, die gegen das Urteil der Zivilkammer 22 (2. KfH) des Landgerichts Hannover vom 25. April 2012 gerichtete Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 auf Kosten der Klägerin zurückzuweisen.
Die Klägerin hat Gelegenheit, bis zum 10. Oktober 2012 zu den nachstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen und ggf. aus Kostengründen ihre Berufung zurückzunehmen."