tag:blogger.com,1999:blog-2068252769725363031.post2821254570164760365..comments2016-04-05T02:18:24.616-07:00Comments on Rechtsblog - Rainer Wigger: Abmahnungen - Schlappe für Fachanwalt SandhageRainer Wiggerhttp://www.blogger.com/profile/07334241994343288646noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-2068252769725363031.post-24108478731767161892012-09-27T10:44:03.187-07:002012-09-27T10:44:03.187-07:00Das Handwerk legen möchte ich denen auch. Wir sind...Das Handwerk legen möchte ich denen auch. Wir sind aber kein totalitärer Staat und haben uns für die Freiheit entschieden, die judikativer Kontrolle unterfällt, wenn sie denn eingefordert wird. Sie müssen Ihren Groll daher in ein Verfahren wie dieses bündeln. Hinter den Kulissen - auch in diesem Fall - geht die Auseinandersetzung auf anderer Ebene weiter. Dass mit dem Profitieren haben Sie schon richtig erkannt. Offenbar verdient man mehr an der Abmahnung als am Produkt. ...Rainer Wiggerhttps://www.blogger.com/profile/07334241994343288646noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2068252769725363031.post-26820088920652427762012-06-10T23:56:43.188-07:002012-06-10T23:56:43.188-07:00Sehr geehrter Herr Wigger,
warum ist es nicht mögl...Sehr geehrter Herr Wigger,<br />warum ist es nicht möglich Schneider/Sandhage das Handwerk zu legen? Nachweislich wurden und werden zahllose Mitbewerber (soweit Frau Schneider überhaupt in einem entsprechenden Rahmen Umsätze erzielt) für Bagatellen abgemahnt (40-Euro-Klausel etc.). In unserem Fall hat es schon gereicht, dass ein Berliner Anwalt Sandhage/Schneider mitgeteilt hat, dass er unsere Interessen vertritt. Seitdem nie wieder etwas vom Abmahnduo gehört. Hat uns auch "nur" knapp 400 Euro gekostet. Es gibt scheinbar keine Möglichkeit den Rechtsmißbrauch fest zu stellen, da das Abmahnduo bei Erwiederung durch einen Anwalt nicht weiter vorgeht. Kosten für den eigenen Anwalt kann man scheinbar nicht einfordern - hierzu müsste der Rechtsmißbrauch nachgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit Frau Schneider ein wenig zu ärgern ist es bei Ihr Waren im Wert über 40 Euro zu kaufen und anschließend das Widerrufsrecht auszuüben. So bleibt sie zumindest auf den Versandkosten (Hin- und Rücksendung) sitzen. Wenn das alle Abgemahnten tun würden, würde es Frau Schneider sicherlich finanziell schon weh tun. Fraglich ist auch die Motivation, warum Frau Schneider in einem so großen Umfang abmahnen läßt. Eine Beauftragung wurde lt. unseres Anwalts von Frau Schneider wirklich erteilt. Man könnte fast annehmen, dass Sie finanziell vom Abmahnen profitiert. Der Anschein einer Briefkastenfirma untermauert dieses noch. Warum kann man gegen solche Wegelagerer nichts unternehmen? <br />Mit freundlichen Grüßen<br />Ein GeschädigterEin Geschädigternoreply@blogger.com