<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-2068252769725363031</id><updated>2012-02-16T09:45:49.838-08:00</updated><title type='text'>Rechtsblog - Rainer Wigger</title><subtitle type='html'>Lieber Leser,

ich bin Rainer Wigger und das ist mein Rechtsblog.

Ich habe mir vorgenommen, brauchbare Hilfestellungen zu liefern. Wem mein Blog konkret genützt hat, den bitte ich im Erfolgsfalle um freiwillige 5 € für die Kaffeekasse meines Rechtsblogs:
RA Rainer Wigger, Rechtsblogger.
Konto 308300800, Institut VBGAeG, BLZ 40164024.
Verwendungszweck: Rechtsblog (Bezeichnung).

Im Falle meiner Mandatierung als Rechtsanwalt bin ich stets um faire Vergütungssätze bemüht.</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://ra-wigger.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/2068252769725363031/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://ra-wigger.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Rainer Wigger</name><uri>http://www.blogger.com/profile/07334241994343288646</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>1</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-2068252769725363031.post-5574331529370781665</id><published>2011-08-12T08:31:00.000-07:00</published><updated>2011-08-12T13:01:27.303-07:00</updated><title type='text'>Abo-Falle Abzocke</title><content type='html'>&lt;div class="commenttext"&gt;Abo-Falle, Aufgepasst!&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Immer häufiger berichten Menschen davon, dass ihnen Geld unter Hinweis auf ein bestehendes Abonnement vom Girokonto (oder Handy-Vertragskonto) abgebucht wurde, ohne dass eine Lastschrifteinzugsermächtigung oder ein Lastschriftabbuchungsauftrag erteilt worden wäre. Es folgt die Beschwerde bei einer freundlichen Dame an irgend einem Telefon, die einem erklärt, dass man doch irgendwas veranlasst haben müsse, wenn abgebucht wurde. Außerdem folgt die Nachfrage, ob man denn kündigen wolle, was man dann bejaht, weil man ja gar kein Abo wollte. Diese Antwort&amp;nbsp;hatte man sich dann aber nicht so&amp;nbsp;reiflich überlegt.&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Da eine Kündigung nur ein bestehendes Dauerschuldverhältnis beenden kann, taucht ein Problem mit dem Bestehen des Abo-Vertrages auf. Wer kündigt, der darf sich nicht wundern, wenn sich die Gegenseite auf den Standpunkt stellt, dass sie in der Kündigung zunächst einmal das Bestehen eines Abo-Vertrages bestätigt sieht, welcher dann ja frühestens mit Mindestlaufzeit (oft 24 Monate) sein Ende fände.&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Wenn etwas nicht stattgefunden hat, sollte man dieses auch so schreiben. Ich empfehle (unverbindlich)&amp;nbsp;unten aufgeführte&amp;nbsp;Reihenfolge beim Verfassen seiner (Unmuts)Erklärungen, wobei das Berufen auf die Nichtigkeit ganz vorn steht und alles andere Stufe für Stufe nur hilfsweise geschieht.&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Die eigene schriftliche Erklärung am Besten mehrkanalig an den Empfänger richten (per Telefax, per E-Mail, per Einwurfeinschreiben mit Rückschein, per Normalpost, …). Wenn der Empfänger&amp;nbsp;das alles am Ende als nicht erhalten zu haben vorgibt, erscheint er unglaubwürdig. Noch ein Tipp: Sämtliche Dokumente sammeln, insbesondere Sendeprotokolle und Rückscheine; die werden eines Tages eventuell vom Rechtsanwalt gebraucht.&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Reihenfolge:&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A. Rechtshindernde Einwendungen&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext" style="text-align: left;"&gt;Es gibt keinen Vertrag. Aus nicht vorhandenem Abo-Vertrag können keine Ansprüche hergeleitet werden.&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A.1 Auf Nichtigkeit berufen: mangels Bindungswillen, wegen Sittenwidrigkeit, wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben. Aus nichtigem Vertrag (= Abo) können keine Ansprüche hergeleitet werden.&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A.2 Hilfsweise Anfechtung erklären:&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A.2.1 Irrtumsanfechtung wegen arglistiger Täuschung&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A.2.2 Irrtumsanfechtung wegen Erklärungsirrtums&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A.2.3 Irrtumsanfechtung wegen Eigenschaftsirrtums und / oder&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;A.2.4 Irrtumsanfechtung wegen Inhaltsirrtums&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;B. Rechtsvernichtende Einwendungen:&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Ein Vertrag wird mit Rückwirkung beseitigt. Aus vernichtetem Abo-Vertrag können also keine Ansprüche hergeleitet werden. Daher folgende Erklärungen:&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;B.1 hilfsweise Widerruf eines evtl zustande gekommenen, sicherlich aber nicht gewollten Vertragsschlussantrages oder dessen versehentlicher Annahme&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;B.2 hilfsweise Rücktritt von aus gleichem Grunde nicht gewollten Vertrages&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;B.3 hilfsweise Wegfall der Geschäftsgrundlage&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;B.3 hilfsweise Fristlose Kündigung&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;B.4 hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;C. Rückzahlungsaufforderung unter Fristsetzung (zehn Tage)&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Hoffentlich kommt das Normalabo-Opfer mit diesen Empfehlungen aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Falls kein Geld kommt, empfehle ich erstens, das Lehrgeld abzuschreiben, zweitens den Gang zum Anwalt, um dem schlechten Geld das gute Geld noch hinterherzuwerfen. &lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;D. Wem dies zuviel oder zu kompliziert ist, der kann mich gerne beauftragen.&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;u&gt;&lt;a href="http://www.ra-wigger.de/"&gt;http://www.ra-wigger.de/&lt;/a&gt;&lt;/u&gt;&amp;nbsp;oder per E-Mail &lt;u&gt;kanzlei(at)ra-wigger.de&lt;/u&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;u&gt;&lt;strong&gt;Habe ich Chancen, eine solche Auseinandersetzung zu gewinnen?&lt;/strong&gt;&lt;/u&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Sofern (1) kein Abo-Vertrag abgeschlossen oder (2) ein zunächst zustande gekommener Abo-Vertrag durch Anfechtung beseitigt wurde, stehen die Chancen gut, auch wenn man weiterhin postalisch genervt wird. (3) In der oben zusammengestellte Reihenfolge ist sozusagen eine Abstufung mit immer schlechter werdenden Chancen.&lt;br /&gt;(Unwirksamkeit =&amp;gt; Nichtigkeit =&amp;gt; Anfechtung =&amp;gt; Widerruf =&amp;gt; Rücktritt =&amp;gt; Wegfall der Geschäftsgrundlage =&amp;gt; fristlose Kündigung =&amp;gt; fristgerechte Kündigung).&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Zwar muss ein Richter von Amts wegen gesetzliche Voraussetzungen prüfen und insoweit Stufe für Stufe für Stufe vorgehen. Wer von Anfang an aber nur gekündigt hat, geriert sich doch so, als habe er einen (bestehenden) Vertrag für die Zukunft beenden wollen. Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Anfechtung, Widerruf und Rücktritt wirken aber schon einmal in die Vergangenheit. Ich fange daher ganz vorn vor dem angeblichen Zustandekommen des Abo-Vertrages an (also vor der ersten Reihe).&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="commenttext"&gt;Wer hingegen ein Abonnement abgeschlossen hat und sich zu Unrecht auf die Nichtigkeit beruft&amp;nbsp;und es zu Unrecht anficht oder&amp;nbsp;den Rücktritt erklärt, dem bleibt ungünstigstenfalls am Ende nur noch die reguläre Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt übrig, gegebenenfalls eine Abstandszahlung … oder er erkämpft sich sein Recht vor Gericht, indem er auf den Reinfall durch die Abo-Masche verweist, jetzt aber doch die Handlungen und Willenserklärungen der Gegenseite als rechtswidrig mit Durchgriff auf seinen Vertrag darlegen muss. Von der Gegenseite weiß man in der Regel zu wenig, außer dass man eben in deren Abo-Falle getappt ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&lt;u&gt;Glücklicher Ausgang eines echten Beispielfalles!&lt;/u&gt;&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es hat ohne Gericht geklappt:&lt;br /&gt;Nach Berufung auf 1. Nichtigkeit, 2. hilfsweiser Irrtumsanfechtung wegen a. arglistiger Täuschung, b. Erklärungsirrtums, c. Eigenschaftsirrtums, d. Inhaltsirrtums, 3. Widerrufs, 4. Rücktritts, 5. fristloser Kündigung, 6. Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei gleichzeitiger Aufforderung zur Rück- und Schadensersatzzahlung von abgebuchten 34,93 € und 46,41 € Anwaltskosten kam ein Brief mit der Ankündigung, “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz” die geforderten 81,34 € zurückgezahlt werden. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht heißt zwar, dass unter Vorbehalt zurückgezahlt wurde, so dass ich auf Vorbehaltlosstellung klagen könnte.&lt;br /&gt;Das schenke ich mir aber, denn wenn jetzt nach der Rückzahlung der Anwalt die Rückzahlung der Rückzahlung eingefordern würde, tendieren deren Erfolgsaussichten gen Null.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;MfG&amp;nbsp;Rainer Wigger &amp;gt;kanzlei(at)ra-wigger.de&amp;lt; Rechtsanwalt&lt;/div&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/2068252769725363031-5574331529370781665?l=ra-wigger.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://ra-wigger.blogspot.com/feeds/5574331529370781665/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://ra-wigger.blogspot.com/2011/08/abo-falle-abzocke.html#comment-form' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/2068252769725363031/posts/default/5574331529370781665'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/2068252769725363031/posts/default/5574331529370781665'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://ra-wigger.blogspot.com/2011/08/abo-falle-abzocke.html' title='Abo-Falle Abzocke'/><author><name>Rainer Wigger</name><uri>http://www.blogger.com/profile/07334241994343288646</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='16' height='16' src='http://img2.blogblog.com/img/b16-rounded.gif'/></author><thr:total>0</thr:total></entry></feed>
